Der Straßenverkehr kommt zur Geltung bei der Beförderung von Gütern und Personen vor allem auf kurze und mittellange Entfernungen. Er hat die führende Position in dem Güter- und Personenverkehrvolumen. Ein Grund für die hohe Zunahme der Straßenverkehrfrequenz ist auch die Tatsache, dass viele Firmen auf sog. grünen Wiesen entstehen.
Die Organisierung der Wagenladungen beruht darauf, dass der Spediteur nach den von dem Absender bestimmten Bedingungen (d.h. Dimensionen, Gewicht, Umfang) das passende Transportmittel auswählt. Falls es sich um Wagenladungen handelt, fährt die ganze Ladung in einem Transportmittel, das nach den Bedingungen des Absenders so ausgewählt wird, dass die folgenden Beförderungsbedingungen gewährleistet werden: Schnelligkeit, Effektivität, Beförderungskosten.
Internationaler Straßengüterverkehr ist so ein Verkehr, wo der Ausgangs- und der Zielpunkt auf den Gebieten von zwei verschiedenen Staaten liegen oder so ein Verkehr, wo der Ausgangs- und der Zielpunkt zwar auf dem Gebiet desselben Staates liegen, ein Teil der Strecke jedoch auf dem Gebiet eines anderen Staates verwirklicht wird.
Internationaler Straßengüterverkehr wird aufgrund des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr, bekannt unter der Abkürzung CMR, verwirklicht. Die Verordnung über das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr sagt: „Dieses Übereinkommen gilt für jeden Vertrag über die entgeltliche Beförderung von Gütern auf der Straße mittels Fahrzeugen, wenn der Ort der Übernahme des Gutes und der für die Ablieferung vorgesehene Ort, wie sie im Vertrag angegeben sind, in zwei verschiedenen Staaten liegen, von denen mindestens einer ein Vertragsstaat ist.“
Ein Beleg über die Vertragsschließung laut CMR ist der internationale Frachtbrief, siehe Anhang Nr.2. Der Frachtbrief wird von dem Absender ausgefüllt und von dem Frachtführer oder Spediteur bestätigt. Der Frachtführer hat die Möglichkeit, seine Vorbehalte und Bemerkungen in das dafür reservierte Feld zu notieren. Der Frachtführer ist für den völligen oder partiellen Verlust oder Beschädigung der Sendung von ihrer Übernahme bis zu ihrer Übergabe dem berechtigten Empfänger verantwortlich.
Die Organisierung der Wagenladungen beruht darauf, dass der Spediteur nach den von dem Absender bestimmten Bedingungen (d.h. Dimensionen, Gewicht, Umfang) das passende Transportmittel auswählt. Falls es sich um Wagenladungen handelt, fährt die ganze Ladung in einem Transportmittel, das nach den Bedingungen des Absenders so ausgewählt wird, dass die folgenden Beförderungsbedingungen gewährleistet werden: Schnelligkeit, Effektivität, Beförderungskosten.
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