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Spedition

Seetransport

a) Linienverkehr

Er wird charakterisiert durch eine Pflege von regelmäßiger Seeverbindung in einem bestimmten Gebiet nach dem Seefahrplan (engl. Sailing List), durch das Betreiben des Verkehrs nach den im Voraus bekannten Bedingungen für eine Beförderungsgebühr , die Höhe von deren von einem Tarif bestimmt wird. Der Linienverkehr kommt zur Geltung vor allem bei Beförderungen von Stückfrachtladungen, die konventionell oder in Behältern befördert werden. Die Beförderungsgebühr in dem Linienverkehr stellt das Entgelt für die Beförderung einer Ladung aus dem Abgangshafen in den Bestimmungshafen dar. Die Beförderungsgebühr in dem Seelinienverkehr wird für eine Gewichts- oder Dimensioneneinheit oder aus dem Warenwert berechnet. In den Tarifen wird oft vorbehalten die Option, die Wahl des Reeders und die Tatsache, ob die Beförderungsgebühr nach dem Gewicht oder nach der Dimensionalität der Güter (mit der Abkürzung W/M) berechnet wird.

Die Tarifsätze der Beförderungsgebühr in dem Linienverkehr beinhalten die mit der Verladung und Entladung der Güter verbundenen Tätigkeiten, einschließlich der Einlagerung der Güter im Schiff, was als "liner terms" oder "berth terms" bezeichnet wird. Zu der im Tarif festgesetzten Grundbeförderungsgebühr werden oft Zuschläge berechnet, die mit der Entstehung einer außerordentlichen Situation in den Häfen, mit den Seetransport beeinfließenden Umständen oder mit einer speziellen Güterart verbunden sind wie z.B. der "Congestion surcharge", d.h. Zuschlag auf die Fracht wegen Wartezeiten (auf Reede) infolge Überfüllung des Hafens, Winterzuschlag (Winter surcharge), Bunkerzuschlag (Bunker adjustment factor) oder Währungszuschlag (Currency adjustment factor).

SeetransportDer Schiffsraum ist auf der vorgesehenen Linienschiffabfahrt im Voraus zu buchen. Das Buchen des Schiffraumes stellt die Gewährleistung des Schiffraumes für die Beförderung von einer bestimmten Ladung auf einer konkreten Linienschiffabfahrt aus dem Verladungshafen in den Bestimmungshafen unter den vereinbarten Bedingungen, die die Höhe der Beförderungsgebühr und der Zahlungsart betreffen, dar. Das vereinbarte Buchen des Schiffraumes wird mit dem sog. Buchungsbrief (eng. Booking Note) bestätigt.

b) Trampverkehr

Der Trampverkehr wird im Unterschied zum Linienverkehr ohne ein bestimmtes Beförderungsgebiet und ohne einen im Voraus festgesetzten Seefahrplan betrieben, wobei die Beförderungsgebühr von Fall zu Fall nach der Marktsituation vereinbart wird. Der Trampverkehr kommt zur Geltung vor allem bei Bulkladungbeförderungen wie z.B. Getreide, Kohle, Erze, Phosphate, Pyrite, Eisen, Eisenschrott, Sägeholz, Kunstdünger, Zucker, Zement usw., besonders bei Schiffladungen.

Die Beförderungsbedingungen im Trampverkehr werden in einem Vertrag angegeben, der "Charter Party", abgekürzt C/P genannt wird und dessen Vertragsparteien die folgenden sind:

  • Bei einem für eine Strecke vereinbarten C/P: der Auftraggeber (eng. Charterer) und der Betreiber (eng. Owner)
  • Bei einem für eine Zeit vereinbarten C/P: der Befrachter (eng. Time Charterer) und der Verfrachter (eng. Time Charterer Owner)

Beförderungsgebühr

Im Unterschied zum Linienverkehr wird die Beförderungsgebühr nicht mit Tarifen festgesetzt und beinhaltet nicht die Verladung und Entladung des Schiffes und die Einlagerung der Güter im Schiff.

Falls Sie brauchen einen Seetransport zu gewährleisten, kontaktieren Sie uns bitte.